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Personalausweis und Reisepass

Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass? Zur Erleichterung der dazu notwendigen Formalitäten, haben wir  die nachfolgenden Hinweise zusammengestellt. Für weitere Fragen oder persönliche Terminvereinbarungen steht Ihnen das Sekretariat unter der Rufnummer 0 73 93 / 95 04 - 0 gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen

Der Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Es kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.

Der neue Personalausweis wurde mit einigen Neuerungen versehen und bietet vor allem Einsatzmöglichkeiten im Internet:

  • Online-Ausweisfunktion
    (eID-Funktion = elektronische Identität) ist die Möglichkeit sich online auszuweisen.
  • Digitale Unterschrift
    (qualifizierte elektronische Signatur) einfach und bequem online Verträge unterschreiben; Voraussetzung ist allerdings der Erwerb eines Signaturzertifikats bei einem staatlich zugelassenen Anbieter.
  • Biometriefunktion
    bietet mehr Sicherheit; im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten persönlichen Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke aufgenommen.

 

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie bei Kindern unter 16 Jahren Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
  • biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 01. November 2010  
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen und Personalausweisen.

Fingerabdrücke
Auf dem Ausweis werden zwei Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Für das Beantragen sowie für die Abholung des neuen Personalausweises ist das persönliche Erscheinen beim Bürgermeisteramt unbedingt erforderlich.
Die Gebühren werden bei Antragstellung fällig.

Hinweise zur Beantragung von Reisepässen

Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke erfasst

Mitzubringen sind:
a. biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass oder Personalausweis)
c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 70,00 €. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben kostet der Reisepass 37,50 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € fällig.
 
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
 
Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder unter 18 Jahren muss das Einverständnis des/der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen. (Evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
 
Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

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