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Termin

Sperrmüllabfuhr
Datum:  Donnerstag, 10. März 2022
Beschreibung:

Donnerstag, 10.03.2022 und Dienstag, 13.09.2022 (Fixtermine – ANMELDUNG NICHT ERFORDERLICH). Nach der Abfallsatzung der Gemeinde gilt als Sperrgut: Sperrige Abfälle und schwere Abfälle aus Wohnungen, die nicht in die Abfallgefäße aufgenommen werden können. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Breite von 1,50 m nicht überschreiten. Beachten Sie die separaten Holzsammlungen!

Sperrige Gegenstände sollten unverpackt am Gehwegrand bereitgestellt werden (höchstens 1 m³ Sperrmüll je Ver-pflichtetem). Abfall in Säcken verpackt oder Kleinteile gehören nicht zum Sperrgut. Abfall, der wegen seiner Größe in den gewöhnlichen Mülleimer passt, ist bei der wöchentlichen Hausmüllabfuhr zu entsorgen.
Das Sperrgut muss um 06:00 Uhr am Gehwegrand bereitgestellt sein.