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Abgaben- und Gebührenübersicht

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Abgabe/
Entgeltart
Maßstab/Bemessungsgrundlage Abgabesatz/
Höhe
Benutzungsentgeld Turn- und Festhalle Halle für Turnübungen auswärtiger Schulen
für Veranstaltungen a) Halle
b) kleiner Saal und
c) Foyer
Abschlag für Einheimische 50%
bei mehrtägigen Veranstaltungen ermäßigt sich die Tagesmiete um die Hälfte
30 € /h
500 €/Tag
80 €/Tag
  Nebenkosten
Heizung
Großer Saal März bis Oktober
November bis Februar
Kleiner Saal März bis Oktober
November bis Februar
weitere Zuschläge
Benutzung Küche
zusätzliche Benützung Geräteraum bzw. Foyer als Bar o.ä.
Übernahme der Veranstalterhaftpflichtversicherung
Hallenreinigung
Entschädigung Hausmeister
bei Anwesenheit
bei Rufbereitschaft
Für örtliche Veranstalter ermäßigen sich die Nebenkosten


40 €/Tag
60 €/Tag
30 €/Tag
40 €/Tag

60 €/Tag
30 €/Tag
50 €/Tag
30 €/Std

150 €/Tag
75 €/Tag
um 50%
Abwassergebühren a) Schmutzwassergebühr je cbm Abwasser
b) Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Flächer
1,85 €
0,34 €
Schankerlaubnis 20,00 €/Tag
 
Bestattungsgebühren I. Verwaltungsgebühren 45,00 €
II. Benutzungsgebühren  
1). Für die Bestattung (Grabherstellung und Schließung)  
  a) von Personen im Alter von 5 und mehr Jahren in einem Reihen- oder Wahlgrab 300,00 €
  b) für die Zweit- und Mehrbelegung in einem Wahlgrab 300,00 €
  c) von Personen unter 5 Jahren 100,00 €
  d) von Tot- und Fehlgeburten 65,00 €
  e) für die Beisetzung von Aschen (Urnen) 100,00 €
2). Für die Benutzung der Leichenhalle 150,00 €
3). Für die Überlassung eines Reihengrabes  
  a) nach Ziffer 1 a) 700,00 €
  b) nach Ziffer 1 c) 400,00 €
4). Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 350,00 €
5). Für die Überlassung und Pflege eines Baum-/Rasengrabes incl. Gedenkstein 1.400,00 €
6). Für die Überlassung eines Urnenwahlgrabes 600,00 €
7). Für die Überlassung eines doppelstelligen Wahlgrabes 1.450,00 €
8). Für die Überlassung eines einstelligen Wahlgrabes 800,00 €
9). Ein Zuschlag für Auswärtige zu Nr. 1 bis 8 von je 50 %
10). Für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen
Je angefangene Stunde und Materialaufwand
55,00 €
11). Für Grabeinfassungen (Platten), soweit sie in bestimmten Grabfeldern vorgeschrieben sind  
  a) für ein Grab nach Ziffer 1 a)oder 8 a) 180,00 €
  b) für ein Urnengrab nach Ziffer 4 und 6 115,00 €
  c) für ein Wahlgrab nach Ziffer 7 a) 260,00 €
12) Für die Gestellung der Sargträger pro Person 40,00 €
 
Wasserzins Verbrauchsgebühr je cbm zzgl. Ust. (7%) 2,10 €
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 320 v. H
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und Gebäude 310 v. H
Gewerbesteuer von den Gewerbesteuermessbetrag 340 v. H
Hundesteuer 1. Hund
2. Hund
Zwinger
1. Kampfhund
2. Kampfhund
gefährlicher Hund
Ersatzmarke
72,00 €
144,00 €
144,00 €
540,00 €
1.080,00 €
270,00 €
10,00 €
Erschließungsbetrag vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand 95 v. H.
Abwasserbeitrag Teilbeträge für
- öffentlichen Abwasserkanal (Kanalbeitrag) je qm Nutzungsfläche
- mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks
je m² Nutzungsfläche

2,10 €/m²

0,78 €/m²
Wasserversorgungs-
beitrag
je m² Nutzungsfläche zzgl UST (7%) 2,16 €/m²