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Was brauchten Sie zum Heiraten?

Natürlich in erster Linie den richtigen Partner.

Die Unterschrift der Frischverheirateten im Heiratsbuch des Standesbeamten zeigt eine wichtige Entscheidung des Ehepaares z.B. die Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen.

Seit 01.04.1994 (Inkrafttreten des FamNamRG) gilt neues Namensrecht in Deutschland.

Die Ehegatten können bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt (keine Frist) den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) bestimmen.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten ebenfalls den Ehenamen der Eltern.

Treffen sie keine Bestimmung, oder können sie sich nicht einig werden, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung).

Bei der Geburt eines Kindes muss bei getrennter Namensführung von den Eltern eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind als Geburtsnamen den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen dem Familiennamen voranstellen oder anfügen und damit persönlich in der Ehe eine Doppelnamen führen (späterer Widerruf ist möglich).

Zusätzliche Wahlmöglichkeiten bestehen, soweit ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Drei Schritte zum siebten Ehehimmel

1. Schritt (Der unvermeidliche Papierkram)

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, in Rottenacker “den Bund fürs Leben” zu schließen.
Wie für vieles im Leben, so sind leider auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich. Zur Eheschließung muss eine förmliche Anmeldung (entspricht dem früheren Aufgebotsverfahren) erfolgen, zu dem Sie persönlich erscheinen sollten.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.
Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z.B. die Auflösung von Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zumeist zusätzliche Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig bzw. muss das für den Standesamtsbezirk Rottenacker zuständige Oberlandesgericht Stuttgart Befreiung erteilen.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen!

2. Schritt (Die Anmeldung der Eheschließung)

Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Im Regelfall ist es ausreichend, wenn Sie ca. 3-4 Wochen vor dem geplanten Hochzeitstermin bei uns die Anmeldeformalitäten erledigen.
Im Rahmen des Verfahrens werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe aufgenommen. Dies erfordert etwas Zeit.

Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns vereinbaren.

3. Schritt (Ihr JA-Wort im Rottenacker Rathaus)

Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin (Trautag i.d. Regel Freitagvormittag) erwarten wir Sie dann im Trausaal im Rathaus .
Nach der Trauung werden wir auf Wunsch mit Ihnen und Ihren Gästen mit einem Glas Sekt auf das besondere Ereignis anstoßen.
Ihre Heiratsurkunden und das Stammbuch der Familie erhalten Sie bereits unmittelbar nach der Trauung.

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