Urkundenservice
Sie erhalten für Personenstandsfälle, die sich in Rottenacker ereignet haben folgende Urkunden:
Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften (für alle Ehen, die nach dem 01.01.1958 im Inland beim Standesamt geschlossen wurden) erhalten Sie beim Standesamt Rottenacker, wenn der gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten Rottenacker ist.
Besteht die Ehe nicht mehr, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch, ob das Familienbuch in Rottenacker verblieben ist. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen. Sie können die gewünschten Urkunden auch telefonisch, per Fax oder schriftlich bestellen.
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